Rahmenbedingungen

Die Kindertagesstätte hat eine Kapazität von 52 Betreuungsplätzen, die sich in drei Stammgruppen mit maximal 18 Kindern aufteilen. In jeder Gruppe gibt es eine ausgewogene Altersmischung der Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Kindertageseinrichtungen haben laut §7 ThürKitaG einen „familienunterstützenden und familienergänzenden Förderungssauftrag“. Grundlage für die altersgerechte und entwicklungsspezifische pädagogische Arbeit ist der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 18 Jahre.

”Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Diesem, in §8a SGB VIII konkretisierten Schutzauftrag fühlt sich unsere Kindertagesstätte verpflichtet. Wir handeln nach den ”Leitlinien Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ mit ihrem speziellen Verfahrensablauf.

Kosten und Finanzierung

Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben und staffeln sich nach Familieneinkommen, Anzahl der Kinder in einer Familie und dem Betreuungsumfang. Die Berechnung erfolgt nach der gültigen Entgeltsatzung. Für die letzten 24 Monate vor Schuleintritt gilt in Thüringen Elternbeitragsfreiheit.

In der Höhe der Beiträge richten wir uns nach den gemeinsamen Regeln in der Stadt Erfurt.

Verpflegung

Mit Öffnung der Kita am Morgen beginnt bei uns die offene Frühstückszeit. Bis zum Morgentreff können die Kinder ihr mitgebrachtes Frühstück verzehren.

Um 11:30 Uhr bieten wir ein warmes Mittagessen an, das uns die Firma ”Schmähling Catering GmbH & Co.KG“ liefert. Bei Bedarf werden auch Sonderessen (allergikergerecht, vegetarisch, ethnisch-religiös) bereitgestellt.

Nach der Mittagsruhe können die Kinder ihr mitgebrachtes Vesper-Essen in ihrem Gruppenraum zu sich nehmen.

Getränke bieten wir zu jeder Mahlzeit an. Wasser und ungesüßter Tee stehen den Kindern den ganzen Tag über zur Verfügung.